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Solar & PV4. August 2026Lesezeit: 9 Min.

Gemeinschaftliche Energieversorgung: Wie mehrere Haushalte von einer PV-Anlage profitieren

Veröffentlicht von: Redaktion wohn-rechner.de
Gemeinschaftliche Energieversorgung: Wie mehrere Haushalte von einer PV-Anlage profitieren
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Solarpaket I 2024 haben neue Modelle geschaffen, mit denen mehrere Haushalte von einer gemeinsamen PV-Anlage profitieren können. Die wichtigsten Modelle: Mieterstrom (Vermieter verkauft Strom an Mieter), Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (neue Option seit Solarpaket I 2024) und Energie-Gemeinschaften (für mehrere Grundstücke).

Vergleich der gemeinschaftlichen PV-Modelle

ModellFür wenWie es funktioniertVorteil
Mieterstrom (§ 21 EEG)Vermieter + MieterVermieter baut PV, verkauft Strom günstig an Mieter (max. 90% des Grundversorgerpreises)Mieter: günstiger Strom; Vermieter: Mieterstromzuschlag ca. 1,5 Ct/kWh
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG, neu 2024)WEG / EigentümergemeinschaftMehrere Wohneinheiten teilen PV-Strom aus einer AnlageEinfachere Abrechnung als Mieterstrom
Bürger-Energiegemeinschaft (§ 42c EnWG)Mehrere Grundstücke im NetzStrom wird über das öffentliche Netz weitergeleitet und anteilig gutgeschriebenGroße Anlagen möglich
WEG-Beschluss PV (§ 20 WEG)EigentümergemeinschaftGemeinschaft beschließt PV-Anlage für GemeinschaftsdachEinfache Mehrheit reicht seit 2020

Mieterstrom: Das wichtigste Modell für Mehrfamilienhäuser

Beim Mieterstrom-Modell baut der Vermieter eine PV-Anlage auf dem Dach und verkauft den Solarstrom direkt an die Mieter des Gebäudes. Der Preis darf maximal 90% des lokalen Grundversorger-Stromangebots betragen. Für nicht verbrauchten Strom wird die reguläre Einspeisevergütung gezahlt. Zusätzlich erhalten Vermieter einen Mieterstromzuschlag von ca. 1,5 Ct/kWh eingespeisten Mieterstrom. Der Verwaltungsaufwand ist höher als bei normaler PV — ein Energiedienstleister kann das übernehmen.

Voraussetzungen für gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

  • Alle teilnehmenden Wohneinheiten müssen im selben Gebäude liegen.
  • Separate Messeinrichtung pro Wohneinheit (Smart Meter) notwendig.
  • Eintragung beim lokalen Netzbetreiber erforderlich.
  • Abrechnung kann monatlich oder vierteljährlich über den Netzbetreiber laufen.
  • Überschussstrom wird normal eingespeist und vergütet.

Solar-Rendite für Mieterstrom-Anlagen berechnen

Wichtiger Hinweis für Eigentümer

Planen Sie als Vermieter eine PV-Anlage mit Mieterstrom? Unser Solar-Rendite-Rechner unter /solar-rendite-rechner/ hilft bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Für Mieter: Wie komme ich an günstigen Solarstrom?

Als Mieter können Sie Ihren Vermieter auf Mieterstrom-Modelle ansprechen. Wenn das Dach geeignet ist und der Vermieter zustimmt, profitieren beide Seiten. Alternativ: Energiegemeinschaften in Ihrer Region (oft organisiert von Stadtwerken oder Energiegenossenschaften). Einfachste Option: Direkter Öko-Stromtarif vom Energieversorger — kein eigenes Dach nötig, aber kein lokaler Solar-Strom.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich als Mieter von einer PV-Anlage profitieren?

Ja. Wenn Ihr Vermieter eine Mieterstrom-Anlage betreibt, können Sie günstigeren Solar-Strom direkt aus dem Gebäude beziehen. Alternativ: Gemeinschaftliche Energieversorgungsmodelle oder einfach ein Öko-Stromtarif.

Was ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)?

Die GGV ist ein neues Modell (Solarpaket I 2024), das es ermöglicht, dass mehrere Wohneinheiten in einem Gebäude PV-Strom von einer gemeinsamen Anlage beziehen — ohne die komplizierte Mieterstrom-Lizenz. Abrechnung läuft über den Netzbetreiber.

Wie viel günstiger ist Mieterstrom für Mieter?

Mieterstrom darf max. 90% des Grundversorger-Preises kosten. Wenn der Grundversorger 32 Ct/kWh berechnet, darf Mieterstrom max. 28,8 Ct/kWh kosten — ca. 10% günstiger. Der tatsächliche Strom-Eigenverbrauchs-Anteil ist für den Mieter oft 20–30% billiger als Netzbezug.

Brauche ich als WEG eine Genehmigung für eine PV-Anlage?

Seit der WEG-Reform 2020 reicht eine einfache Mehrheit der Eigentümer für die Installation einer PV-Anlage auf dem Gemeinschaftsdach. Der WEG-Beschluss muss ordnungsgemäß in der Eigentümerversammlung gefasst werden.

Kann ich PV-Strom an den Nachbarn verkaufen?

Über das öffentliche Stromnetz ist das kompliziert (Energiehandels-Lizenz nötig). Direkt über ein Kabel (z.B. wenn Grundstücke nebeneinanderliegen) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, aber rechtlich komplex. Einfacher: Energiegemeinschaft gründen, die diesen Rahmen rechtlich sauber löst.