PV auf dem Flachdach des Mietshauses: Wer zahlt, wer profitiert, was ist erlaubt?

Flachdach-PV: Vermieter- vs. WEG-Modell im Vergleich
| Aspekt | Vermieter-Modell (Mieterstrom) | WEG-Modell (GGV) |
|---|---|---|
| Wer baut | Vermieter allein | WEG (Beschluss nötig) |
| Wer zahlt | Vermieter (Investition) | WEG anteilig oder Vermieter auf Eigenkosten |
| Wer profitiert | Mieter (günstigerer Strom) + Vermieter (Zuschlag) | Alle Eigentümer anteilig |
| Rechtliche Basis | § 21 EEG, § 3 KWKG | § 42b EnWG (GGV, neu 2024) |
| Verwaltungsaufwand | Mittel (eigene Abrechnung) | Gering (Netzbetreiber rechnet ab) |
| Mieterstromzuschlag | Ja (ca. 1,5 Ct/kWh) | Nein |
Wirtschaftlichkeit: Lohnt sich Flachdach-PV für den Vermieter?
Investition: 25 kWp Flachdach-Anlage (aufgeständert, 40° geneigt) ca. 25.000–40.000 EUR. Jahresertrag: ca. 22.000 kWh × 70% Mieterstrom = 15.400 kWh × Mieterstrompreis. Einnahmen Mieterstrom: 15.400 kWh × 25 Ct = 3.850 EUR. Einspeisevergütung Rest: 6.600 kWh × 26 Ct = 1.716 EUR. Mieterstromzuschlag: 15.400 kWh × 1,5 Ct = 231 EUR. Gesamt: ca. 5.797 EUR/Jahr. Amortisation: 30.000 EUR ÷ 5.797 EUR = 5,2 Jahre — sehr attraktiv.
Was bei Flachdach-PV besonders zu beachten ist
- ✓Statik prüfen: Aufgeständerte Systeme haben Windlasten. Statik-Gutachten ca. 500–1.500 EUR. Bei älteren Gebäuden kritisch.
- ✓Dachbahn-Zustand: Vor PV-Installation die Flachdachabdichtung prüfen. PV-Anlage hat 25 Jahre Lebensdauer — das Dach muss mithalten.
- ✓Zugänglichkeit: Dachluke oder Außentreppe für Wartung und Notfälle erforderlich.
- ✓Brandschutz: Bei Mietsgebäuden erhöhte Anforderungen an PV-Anlagensicherheit (DC-Trennschalter, ggf. Schnellabschaltung).
- ✓Förderung: Mieterstrom-Anlagen bekommen zusätzlich den Mieterstromzuschlag vom BAFA. Alle BEG-Förderungen gelten auch für Mietsgebäude.
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WEG-Beschluss: Was brauche ich?
Seit der WEG-Reform 2020 reicht eine einfache Mehrheit für den Beschluss einer PV-Anlage auf dem Gemeinschaftsdach. Stimmberechtigt sind alle Wohnungseigentümer. Kosten werden nach Miteigentumsanteilen oder einem anderen vereinbarten Schlüssel aufgeteilt. Beschluss muss in der Eigentümerversammlung protokolliert und notariell nicht erforderlich sein.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf ich als Vermieter einfach eine PV-Anlage aufs Miethaus setzen?▼
Bei Alleineigentum: Ja. Bei WEG: Beschluss mit einfacher Mehrheit der Eigentümer erforderlich. Der Vermieter kann dann das Mieterstrom-Modell nutzen und profitiert vom Mieterstromzuschlag ca. 1,5 Ct/kWh.
Müssen Mieter dem Mieterstrom-Modell zustimmen?▼
Nein. Mieter können Mieterstrom annehmen oder ablehnen und stattdessen einen eigenen Stromanbieter wählen. Der Vermieter darf den Mieterstrom nicht als einzige Option vorschreiben. Doppelzähler ermöglichen die Wahl.
Wie viel kWp passt auf ein Mietshaus-Flachdach?▼
Als Faustregel gilt: Nutzbare Fläche ca. 40–50% der Dachfläche (Rest für Abstand, Traufe, Aufgänge). Bei 200 m² Dach = ca. 80–100 m² nutzbar. Bedarf ca. 5–6 m²/kWp (aufgeständert). Ergebnis: 15–20 kWp.
Was ist der Mieterstromzuschlag?▼
Der Mieterstromzuschlag ist ein staatlicher Bonus für Vermieter, die PV-Strom direkt an ihre Mieter liefern. Er beträgt 2026 ca. 1,5–2,0 Ct/kWh (gestaffelt nach Anlagenleistung). Beantragt wird er beim Netzbetreiber.
Gilt das 0% Mehrwertsteuer-Privileg auch für Mieterstrom-Anlagen?▼
Ja. Die Lieferung und Installation von PV-Anlagen an Mietwohngebäuden mit überwiegend Wohnnutzung ist seit 2023 mit 0% Umsatzsteuer belegt. Das gilt für Kauf und Einbau der Anlage.