Energetische Sanierung von der Steuer absetzen: § 35c EStG im Detail

Wie § 35c EStG funktioniert
Der Steuerabzug nach § 35c EStG läuft über drei Jahre: Im Jahr der Fertigstellung und im Folgejahr je 7% der Sanierungskosten, im zweiten Folgejahr 6%. Beispiel: Sanierungskosten 50.000 EUR. Jahr 1: 7% × 50.000 EUR = 3.500 EUR Steuerermäßigung (direkt von der Steuerschuld!). Jahr 2: 3.500 EUR. Jahr 3: 3.000 EUR. Gesamt: 10.000 EUR. Hinweis: Der maximale begünstigte Betrag liegt bei 200.000 EUR pro Objekt (= 40.000 EUR max. Steuerersparnis über 3 Jahre).
Beispielrechnung § 35c EStG (Sanierungskosten 60.000 EUR)
| Jahr | Abzugsprozentsatz | Steuerermäßigung | Verbleibende Steuerschuld |
|---|---|---|---|
| Jahr 1 (Fertigstellung) | 7% von 60.000 EUR | 4.200 EUR weniger Steuer | abhängig von Gesamtsteuerschuld |
| Jahr 2 | 7% von 60.000 EUR | 4.200 EUR weniger Steuer | |
| Jahr 3 | 6% von 60.000 EUR | 3.600 EUR weniger Steuer | |
| Gesamt | 20% | 12.000 EUR Steuerersparnis |
Geförderte Maßnahmen nach § 35c EStG
- ✓Wärmedämmung (Außenwand, Dachboden, Kellerdecke)
- ✓Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- ✓Erneuerung oder Einbau der Heizungsanlage
- ✓Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- ✓Optimierung von Heizungsanlagen (hydraulischer Abgleich)
- ✓Fachplanung und Baubegleitung durch Energieberater
BAFA oder § 35c? Welche Förderung ist besser?
Grundregel: BEG/BAFA-Zuschüsse sind für die meisten Maßnahmen vorteilhafter als § 35c EStG — außer wenn Sie den BAFA-Antrag verpasst haben (Antrag nach Auftragsvergabe). Berechnen Sie Ihre persönliche Situation unter /heizungs-rechner/.
Wann ist § 35c EStG besser als BAFA?
Drei Situationen, in denen § 35c EStG die bessere Wahl ist: (1) BAFA-Antrag wurde versäumt (zu spät gestellt). (2) Sehr hohe Einkommensteuer (Steuersatz 42–45%): Die 20% Steuerermäßigung sind besonders wertvoll, wenn die Steuerersparnis groß ist. (3) Mehrere Sanierungsobjekte: § 35c gilt pro Objekt, also mehrfach nutzbar. Wichtig: § 35c und BAFA/KfW können für dieselbe Maßnahme NICHT kombiniert werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel kann ich nach § 35c EStG von der Steuer absetzen?▼
20% der förderfähigen Sanierungskosten, maximal 40.000 EUR Steuerersparnis pro Objekt. Die 20% werden über 3 Jahre verteilt: 7% + 7% + 6% der Sanierungskosten. Maximale begünstigte Sanierungskosten: 200.000 EUR.
Kann ich § 35c EStG ohne Energieberater nutzen?▼
Nein. Eine Voraussetzung für § 35c EStG ist, dass ein Fachunternehmen die Maßnahme durchführt und eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausstellt. DIY-Maßnahmen sind nicht förderfähig.
Kann ich § 35c EStG und KfW/BAFA-Förderung kombinieren?▼
Nein, für dieselbe Maßnahme ist keine Kombination möglich. Sie müssen wählen. Für verschiedene Maßnahmen am selben Objekt können Sie jedoch unterschiedliche Förderformen nutzen — z.B. BAFA für Heizung und § 35c für Fassadendämmung.
Gilt § 35c EStG auch für Mietwohnungen?▼
Nein. § 35c EStG gilt ausschließlich für Gebäude, die der Eigentümer selbst bewohnt (Selbstnutzung). Für vermietete Objekte können Sanierungskosten als Werbungskosten oder Herstellungskosten (AfA) abgesetzt werden — das ist ein anderer Weg.
Wie lange ist das Gebäude mindestens alt sein für § 35c EStG?▼
Das Gebäude muss bei Sanierungsbeginn mindestens 10 Jahre alt sein. Neubau-Sanierungen sind also nicht förderfähig nach § 35c EStG.