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Solar & PV4. August 2026Lesezeit: 9 Min.

Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze für alle PV-Anlagengrößen

Veröffentlicht von: Redaktion wohn-rechner.de
Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze für alle PV-Anlagengrößen
Die EEG-Einspeisevergütung ist 2026 für neue Anlagen gut planbar: Bis 10 kWp gibt es 26,19 Ct/kWh (Überschusseinspeisung), für Volleinspeisung 12,87 Ct/kWh. Diese Sätze gelten für 20 Jahre fest — eine planbare Einnahmequelle für Investoren und Eigenheimbesitzer.

Einspeisevergütung 2026 nach Anlagenleistung

AnlagenleistungÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp26,19 Ct/kWh12,87 Ct/kWh
10 bis 40 kWp20,56 Ct/kWh10,56 Ct/kWh
40 bis 750 kWp11,43 Ct/kWh11,43 Ct/kWh
> 750 kWpDirektvermarktungDirektvermarktung
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgunganteilig nach Vertrag

Überschuss- vs. Volleinspeisung: Was ist besser?

Überschusseinspeisung ist der Standard für Eigenheimbesitzer: Sie verbrauchen erst selbst (spart ca. 30 Ct/kWh Netzbezug) und speisen den Überschuss für 26,19 Ct/kWh ein. Volleinspeisung lohnt nur, wenn keine Eigennutzung möglich ist (kein Haushalt) und die Anlage groß ist. Bei einer 10-kWp-Anlage mit 30% Eigenverbrauch ist Überschusseinspeisung immer vorteilhafter als Volleinspeisung.

Wichtige Fakten zur Einspeisevergütung 2026

  • Die Vergütung gilt für 20 Jahre fest ab Inbetriebnahme — Planungssicherheit für Investitionsrechnung.
  • Neue Anlagen ab Februar 2024 erhalten halbjährlich leicht sinkende Vergütungssätze (Degression). Wer früher installiert, sichert sich höhere Sätze.
  • PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden zahlen 0% Mehrwertsteuer (seit 2023) — das macht den Kauf faktisch günstiger.
  • Einspeisevergütung ist steuerpflichtig: Einnahmen aus PV gelten als gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte. Ab 2023 gilt die Liebhaberei-Regelung: Kleinanlagen bis 30 kWp (EFH) oder 15 kWp (je WE im MFH) sind steuerfrei.
  • Anmeldung im Marktstammdatenregister ist Pflicht — ohne Anmeldung kein Anspruch auf Vergütung.

Einspeisevergütung in Ihrer Renditeberechnung

Wichtiger Hinweis für Eigentümer

Wie viel bringen 20 Jahre Einspeisevergütung bei Ihrer geplanten Anlage? Berechnen Sie es unter /solar-rendite-rechner/ — mit aktuellen Vergütungssätzen.

Wird die Einspeisevergütung weiter sinken?

Ja. Das EEG sieht eine Degression von ca. 1% alle 6 Monate vor (je nach Zubau-Tempo). Bei einem durchschnittlichen Zubau von 15 GWp/Jahr (2025/2026) sinkt die Vergütung um ca. 1,4%/Halbjahr. Für eine 10-kWp-Anlage die im Juli 2026 in Betrieb geht: 26,19 Ct/kWh. Im Januar 2027: ca. 25,8 Ct/kWh. Über 20 Jahre Laufzeit macht das wenig Unterschied — aber wer früher installiert, ist besser gestellt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für PV 2026?

Für Anlagen bis 10 kWp (Überschusseinspeisung): 26,19 Ct/kWh. Für Anlagen 10–40 kWp: 20,56 Ct/kWh. Diese Sätze gelten für 20 Jahre fest ab Inbetriebnahme der Anlage.

Wie lange gilt die Einspeisevergütung?

20 Jahre ab dem Monat der Inbetriebnahme. Eine Anlage, die im August 2026 in Betrieb geht, erhält bis August 2046 die garantierte Vergütung. Nach 20 Jahren läuft die EEG-Vergütung aus — dann können Sie Strom selbst verbrauchen oder direkt vermarkten.

Ist die Einspeisevergütung steuerpflichtig?

Seit 2023 gilt für private PV-Anlagen auf Wohngebäuden bis 30 kWp (EFH) eine Steuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG). Einnahmen aus Einspeisung und Selbstversorgung sind einkommenssteuerfrei — keine Gewerbeanmeldung, keine EÜR nötig.

Was passiert nach 20 Jahren Einspeisevergütung?

Nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Vergütung gibt es verschiedene Optionen: Direktvermarktung (Strom an Energieunternehmen verkaufen), Eigenverbrauch (kein Vertrag nötig), oder neue Verträge mit Stromhändlern (PPAs). Die Anlage ist dann voll bezahlt — jede produzierte kWh ist quasi kostenlos.

Muss ich die PV-Anlage beim Finanzamt anmelden?

Seit 2023 nicht mehr für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden (Steuerbefreiung). Pflicht bleibt: Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) — das ist kostenfrei und online in 10 Minuten erledigt. Ohne MaStR-Anmeldung kein Anspruch auf Einspeisevergütung.