Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze für alle PV-Anlagengrößen

Einspeisevergütung 2026 nach Anlagenleistung
| Anlagenleistung | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 26,19 Ct/kWh | 12,87 Ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 20,56 Ct/kWh | 10,56 Ct/kWh |
| 40 bis 750 kWp | 11,43 Ct/kWh | 11,43 Ct/kWh |
| > 750 kWp | Direktvermarktung | Direktvermarktung |
| Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung | anteilig nach Vertrag | – |
Überschuss- vs. Volleinspeisung: Was ist besser?
Überschusseinspeisung ist der Standard für Eigenheimbesitzer: Sie verbrauchen erst selbst (spart ca. 30 Ct/kWh Netzbezug) und speisen den Überschuss für 26,19 Ct/kWh ein. Volleinspeisung lohnt nur, wenn keine Eigennutzung möglich ist (kein Haushalt) und die Anlage groß ist. Bei einer 10-kWp-Anlage mit 30% Eigenverbrauch ist Überschusseinspeisung immer vorteilhafter als Volleinspeisung.
Wichtige Fakten zur Einspeisevergütung 2026
- ✓Die Vergütung gilt für 20 Jahre fest ab Inbetriebnahme — Planungssicherheit für Investitionsrechnung.
- ✓Neue Anlagen ab Februar 2024 erhalten halbjährlich leicht sinkende Vergütungssätze (Degression). Wer früher installiert, sichert sich höhere Sätze.
- ✓PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden zahlen 0% Mehrwertsteuer (seit 2023) — das macht den Kauf faktisch günstiger.
- ✓Einspeisevergütung ist steuerpflichtig: Einnahmen aus PV gelten als gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte. Ab 2023 gilt die Liebhaberei-Regelung: Kleinanlagen bis 30 kWp (EFH) oder 15 kWp (je WE im MFH) sind steuerfrei.
- ✓Anmeldung im Marktstammdatenregister ist Pflicht — ohne Anmeldung kein Anspruch auf Vergütung.
Einspeisevergütung in Ihrer Renditeberechnung
Wie viel bringen 20 Jahre Einspeisevergütung bei Ihrer geplanten Anlage? Berechnen Sie es unter /solar-rendite-rechner/ — mit aktuellen Vergütungssätzen.
Wird die Einspeisevergütung weiter sinken?
Ja. Das EEG sieht eine Degression von ca. 1% alle 6 Monate vor (je nach Zubau-Tempo). Bei einem durchschnittlichen Zubau von 15 GWp/Jahr (2025/2026) sinkt die Vergütung um ca. 1,4%/Halbjahr. Für eine 10-kWp-Anlage die im Juli 2026 in Betrieb geht: 26,19 Ct/kWh. Im Januar 2027: ca. 25,8 Ct/kWh. Über 20 Jahre Laufzeit macht das wenig Unterschied — aber wer früher installiert, ist besser gestellt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Einspeisevergütung für PV 2026?▼
Für Anlagen bis 10 kWp (Überschusseinspeisung): 26,19 Ct/kWh. Für Anlagen 10–40 kWp: 20,56 Ct/kWh. Diese Sätze gelten für 20 Jahre fest ab Inbetriebnahme der Anlage.
Wie lange gilt die Einspeisevergütung?▼
20 Jahre ab dem Monat der Inbetriebnahme. Eine Anlage, die im August 2026 in Betrieb geht, erhält bis August 2046 die garantierte Vergütung. Nach 20 Jahren läuft die EEG-Vergütung aus — dann können Sie Strom selbst verbrauchen oder direkt vermarkten.
Ist die Einspeisevergütung steuerpflichtig?▼
Seit 2023 gilt für private PV-Anlagen auf Wohngebäuden bis 30 kWp (EFH) eine Steuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG). Einnahmen aus Einspeisung und Selbstversorgung sind einkommenssteuerfrei — keine Gewerbeanmeldung, keine EÜR nötig.
Was passiert nach 20 Jahren Einspeisevergütung?▼
Nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Vergütung gibt es verschiedene Optionen: Direktvermarktung (Strom an Energieunternehmen verkaufen), Eigenverbrauch (kein Vertrag nötig), oder neue Verträge mit Stromhändlern (PPAs). Die Anlage ist dann voll bezahlt — jede produzierte kWh ist quasi kostenlos.
Muss ich die PV-Anlage beim Finanzamt anmelden?▼
Seit 2023 nicht mehr für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden (Steuerbefreiung). Pflicht bleibt: Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) — das ist kostenfrei und online in 10 Minuten erledigt. Ohne MaStR-Anmeldung kein Anspruch auf Einspeisevergütung.